Verstoß melden

Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.

Sie können Verstöße melden, die von Beschäftigten unserer Stiftung im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden und durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt sind. Das sind beispielsweise:

  • Korruption und Bestechung: Verstöße gegen Antikorruptionsgesetze, insbesondere Bestechung von Beamten oder in der Wirtschaft.
  • Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht: Dazu gehören illegale Praktiken im Wettbewerb, wie Preisabsprachen oder andere wettbewerbswidrige Handlungen.
  • Verstöße im Bereich Umweltschutz: Meldungen von Verstößen gegen Umweltgesetze, etwa bei der Luft- oder Gewässerverschmutzung.
  • Verstöße im Arbeitsrecht: Dazu gehören Verstöße gegen Arbeitsrecht, wie beispielsweise die Nichtzahlung von Mindestlöhnen oder illegale Arbeitsbedingungen.
  • Verstöße gegen Gesundheitsschutz und Produktsicherheit: Hinweise auf unsichere Produkte oder Verstöße gegen Vorschriften zur Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern oder Verbrauchern.
  • Verstöße im Bereich Datenschutz: Verstöße gegen Datenschutzgesetze, etwa das unbefugte Sammeln, Speichern oder Verarbeiten personenbezogener Daten.

Der Gesamte Katalog hier nachzulesen: § 2 HinSchG.

Wir verpflichten uns, Hinweisgebende zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgebende oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

 

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